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Über uns

Querschnittsaufgabe Kinderschutz

Kinderschutz als Querschnittsaufgabe

„Kinder sind unsere Zukunft" - Dies ist ein bedeutungsvoller Satz.

Doch wie kann man diese Aussage mit Leben füllen, umsetzen und Kindern ein gesundes Aufwachsen in einer kinderfreundlichen Gesellschaft ermöglichen?

Grundsätzlich müssen Kinder versorgt, geliebt und geschützt werden.
Aus den unterschiedlichsten Gründen sind diese Grundbedürfnisse für einige Kinder und Jugendliche aber ferner Luxus.
Für den Landkreis Görlitz ist es jedoch wichtig, allen Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Ein umfassender Kinderschutz ist ein Schritt in diese Richtung.

Schnell wurde mit der gesetzlichen Verankerung des Schutzauftrages in § 8a SGB VIII bewusst, dass Kinderschutz nicht mehr alleinige Aufgabe des Jugendamtes sein kann.
Im Mittelpunkt muss also ein von- und miteinander lernen verschiedenster Professionen stehen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Schaubild Kinderschutz

Um dies umzusetzen, hat sich der Landkreis Görlitz mit der Einführung des „Sozialen Frühwarnsystems" (seit 2007) und der „Netzwerke für Frühe Hilfen" (seit 2013) sowie der Umstrukturierung der präventiven Jugendhilfe (2010) mehrere Schwerpunkte im kommunalen Kinderschutz gesetzt:

    - Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Akteure und Professionen im Kinderschutz
mit der gemeinsamen Verständigung über folgende Themen:
        ° Was ist eine Kindeswohlgefährdung (Entwicklung von Instrumenten zur Risikoeinschätzung)?
        ° Was ist zu tun bei einer Kindeswohlgefährdung und wie sind die Familienmitglieder zu beteiligen (Festlegung verbindlicher Verfahrensstandards)?
        ° abgestimmte Kommunikation, damit Schnittstellen nicht zu Schwachstellen werden
    - Frühe Hilfen („Guter Start" - Willkommensbesuche des Jugendamtes, gesundheitsorientierte Familienbegleitung/ Familienhebammen, präventive Projekte von freien Trägern für Familien mit 0- bis 3-jährigen Kindern)
    - Proaktivität und Prävention – Schaffung von lebensfreundlichen Bedingungen für Familien

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (2012) verstärkte sich der gesetzliche Auftrag zur professionsübergreifenden Arbeit nochmals. Der Landkreis Görlitz befördert und unterstützt diesen Auftrag tagtäglich.
Der Anfang ist getan. In verschiedensten Netzwerken und Arbeitskreisen wurde und wird ein gegenseitiges Verständnis für die Arbeit, aber auch ein Überblick über Grenzen und Möglichkeiten der Professionen entwickelt.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement zum Wohle der Kinder im Landkreis Görlitz.


Spezifische Informationen zum Kinderschutz für Ihre Berufsgruppe finden Sie unter:

     →  Jugendhilfe/ Kita
     →  Schule
     →  Medizin





letzte Aktualisierung 19.02.2021

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