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Rückblick "Kooperation im Kinderschutz" am 26.10.2017

Die Anwesenden zum "Fachtag zu Kooperation" wurden herzlich von Frau Barke - stellvertretend für die erkrankte Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes Frau Drewke - begrüßt.

Nach der musikalischen Eröffnung, zu welcher Nicolle Mehnert eine wunderbare Interpretation des Liedes „Sind so kleine Hände“ von Bettina Wegner sang, führte Frau Barke in das Thema des Fachtages ein. Sie erläuterte die Zielstellung des im Oktober 2007 begonnenen Projektes, wichtige Meilensteine im Projektverlauf und würdigte die geleistete Arbeit der drei Netzwerkkoordinator*nnen, welche bei den freien Träger der Jugendhilfe Aktiva- Sozialraum Lausitz e.V., Tierra – Eine Welt e.V. und Internationaler Bund Mitte gGmbH beschäftigt sind.

Frau Barke nahm ferner Bezug auf die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Meldungen zu Kindeswohlgefährdung im Jugendamt. Der vermeintlichen Annahme, dass die Kinder im Landkreis gefährdeter seien als in den zurückliegenden Jahren, stellte sie entgegen, dass die Sensibilisierung für und der fachliche Blick der Fachkräfte auf das Thema
Kindeswohlgefährdung umfassender und qualifizierter als je zuvor seien.
Frau Barke stellte abschließend heraus, dass Kinderschutz nur in gemeinsamer Verantwortung aller betreffenden Professionen gelingen könne.
„Kinderschutz ist eine Querschnittaufgabe und geht weit über die Jugendhilfe hinaus!“, so lautete ebenfalls die Kernaussage der Grußworte von Herr Dr. Christoph Ziesch, Leiter des Gesundheitsamtes im Landkreis. Viele seiner ärztlichen Kolleg*innen verfolgten die Annahme, dass für Kinderschutzbelange alleinig der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes und die Rechtsmedizin zuständig wären. Dem widersprach Dr. Ziesch und konstatierte: “Wir alle sind verantwortlich, auch und explizit das Gesundheitswesen!“.
Er ging in seinen Ausführungen auf die Arbeit der Familienhebammen ein und würdigte die Schwangerenberatungsstelle.
Wilma Jessen (Abteilungsleiterin für Jugend, Familie und Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz) nahm u.a. Bezug auf die Intention des Freistaates Sachsen im Jahr 2007, mit dem „Sächsischen Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz“ den Aufbau von regionalen Netzwerken und multiprofessioneller Zusammenarbeit zu etablieren. Diese verfolgten die Ziele,
  • Eltern in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu unterstützen,
  • Verantwortliche, deren Aufgabengebiet und Tätigkeitsbereich die Kinder- und Jugendhilfe betrifft, zu stärken,
  • Fachkräfte, deren Arbeitsalltag auf Kinder ausgerichtet ist, über ihren Arbeitsbereich hinaus in Kinder- und Jugendschutzaufgaben einzubeziehen und
  • die Bevölkerung für das Wohl der in ihrem Umeld lebenden Kinder zu sensibilisieren.
„Heute sind feste Strukturen der Zusammenarbeit und vielfältige Unterstützungsangebote für Fachkräfte und Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Landkreis entstanden und wenn wir heute die vielfältigen Ergebnisse Ihrer Arbeit in Augenschein nehmen, so kann man nur gratulieren. Das Oberlausitzer „Kind“, dessen zehnten Geburtstag wir feiern, Ihr Netzwerk, ist groß geworden“, gratulierte Frau Jessen.
Martina Weber (Leiterin des Dezernates II der Landkreisverwaltung und 2. Beigeordnete des Landrates) überbrachte den Anwesenden Grüße und Glückwünsche zum 10-jährigen Jubiläum von Herrn Landrat Bernd Lange.Fr. Weber unterstrich in ihrer Rede den Qualitätsanspruch des Landkreises, Familien zu unterstützen, gefährdete Kinder zu schützen und gezielt Prävention vorzuhalten, um langfristig Interventionen reduzieren zu können. Ausdruck dessen sei auch aktuellste Maßnahme - die Einrichtung einer Stabsstelle für präventiven Kinderschutz im Jugendamt, besetzt durch Fr. Katja Barke.Fr. Weber stellte heraus, dass das Soziale Frühwarnsystem nicht allein die Netzwerkkoordinator*innen seien, sondern ALLE Partner in Jugendhilfe, Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen, Polizei und Justiz sowie wichtige weitere Partner wie Jobcenter, Frauenschutzeinrichtungen, Kommunen/ Gemeindeverwaltungen etc., die sich für Kinderschutz und Frühe Hilfen einsetzen. Fr. Weber dankte allen Partnern ausdrücklich für 10 Jahre Engagement. >> mehr
Als Hauptreferent des Fachtages nahm Dr. Heinz Kindler (Deutsches Jugendinstitut e.V., München) in seinem einstündigen und eindrucksvollen Vortrag Bezug auf den „Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und seine Herausforderungen“. Dabei ging er auf die Herausforderungen für die Fachkräfte im Kinderschutz und auf diejenigen ein, die sich auf das gesamte Kinderschutzsystem beziehen.
Herr Dr. Kindler beleuchtete dazu z.B. die Rechtslage im Kinderschutz und die möglichen Wege, welche zu Misshandlung und Vernachlässigung führen können.
Neben zwei Fallbeispielen, die der Veranschaulichung dienten, hob Herr Dr.
Kindler die Wichtigkeit hervor, den Dialog mit den betroffenen Kindern zu führen. Für den gelingenden Kinderschutzbestünden viele Notwendigkeiten. Hier führte er z.B. gesellschaftliche Lernprozesse (z.B. Hochstrittigkeit, emotionale Vernachlässigung) an, denen sich die Fachwelt stellen müsse. Auch die notwendige und erfolgreiche Vernetzung der vielen Akteure im Kinderschutz sei ein absolutes „Muss“.
Herr Dr. Kindler betonte die Wichtigkeit misslingende Fallverläufe auszuwerten und aus diesen zu lernen. Die Fachlichkeit sei dabei sowohl auf der Ebene der Fachkräfte als auch auf der Ebene der Strukturen zu betrachten. Aus seiner Sicht gibt es vier Schwellen für den Allgemeinen Sozialen Dienst eines Jugendamtes, wo eine Situation eingeordnet werden müsse:
  1. Hilfeberechtigungsschwelle (hier geht um erzieherische Hilfen gem. §§ 27 ff SGB VIII)
  2. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung (im Sinne von § 8a SGB VIII, § 4 KKG)
  3. Gefährdungsschwelle, die das Einbeziehen des Familiengerichts erforderlich macht (§ 8a Abs. 2 SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB)
  4. Es besteht dringende Gefahr → Einleiten von Schutzmaßnahmen (§ 42 SGB VIII)
Die Herausforderung bestehe darin zu wissen, in welche Schwellenstufe die Situation einzuordnen ist. Im Weiteren nimmt er Bezug auf § 1666 BGB Kindeswohlgefährdung. Rechtlich betrachtet muss die Schädigung nicht eingetreten sein, aber eine Gefahr bestehen, bei der bei Fortbestehen in der Zukunft von einer erheblichen Schädigung auszugehen sei.
Auf Strukturebene ging er auf drei Themen ein:
  1. Sind offene Türen genug? Besonders belastete Eltern finden diese offenen Türen oft nicht. Diese sollten systematisch angesprochen werden.
  2. Konzepte für Umgang mit Vernachlässigung sollten entwickelt werden Nacherhebungen von Missbrauchs- und Vernachlässigungsfällen habe ergeben, dass sexueller Missbrauch die seltenste Form der Kindeswohlfgefährdung darstellt. Bei Vernachlässigung werden oftmals ambulante Hilfen eingesetzt, die Kinder nähmen dennoch eine ungünstige Entwicklung.
  3. Dokumentierte Gespräche mit Kindern im Kinderschutz
Kinder sollten auf die gefährdende Situation nicht angesprochen werden sondern in freiem Bericht reden können, erst im Anschluss sollten Nachfragen gestellt werden. Auch sollte mit dem Kind abgestimmt werden, was nun mit ihm passiere.
Die Dokumentation sollte daher beinhalten:
  • Was das Kind erzählt hat?
  • Wie es zu dem Bericht kam?
  • Welche Fragen die Erwachsenen gestellt haben?
  • Wie sich das Kind fühlte?
Abschließend lenkte er die Aufmerksamkeit auf ein realistisches Anspruchsniveau, so gäbe es immer Fälle, die nicht verhinderbar wären, es gäbe ebenso verdeckte Gefährdungsfälle (z.B. Missbrauch), weiterhin Fälle an der Grenze, in denen wenig klar wäre. Zudem müsse beachtet werden, dass durch gesellschaftliche Lernprozesse sich auch die Einschätzung von Gefährdung verändere.
Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen für alle Akteure. Und er nahm Bezug auf die Frühen Hilfen – „durch Frühe Hilfen kann man 1/3 der Kindeswohlgefährdungen verhindern!“
Mit der Aussage „Für mich gibt es jedoch wenige Aufgaben, die ich als sinnvoller erachte“, beendete Herr Dr. Kindler seinen Vortrag.
Den Wiedereinstieg in das Thema gestaltete die Schauspielerin Fr. Jule Richter in einem sehr sympathisch vorgetragenen kulturellen Beitrag. Anhand einer lebhaft vorgetragenen Fabel "Das Gewicht der Schneeflocke" verdeutlichte sie die Wichtigkeit des Miteinanders für das Erreichen eines gemeinsamen Zieles und brachte dies zum Ende ihres Beitrages auf den Punkt: „Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ist ein Erfolg!“
„Netzwerkarbeit zu Kinderschutz und Frühen Hilfen - Wir sind auf gutem Weg … zu verbindlicher Kooperation“, so lautete das Thema des abschließenden Beitrages, auf welches Ramona Frinker (Koordinatorin Soziales Frühwarnsystem) und Katja Barke eingingen.
Frau Barke gab einführend einen Rückblick auf den Start des Projektes und stellte dar, dass die Initiative des Freistaates Sachsen im Jahr 2007 die Möglichkeit geboten hat, den abgestimmten Schutz von Kindern in koordinierende Strukturen zu geben. Bereits damals war es eine bewusste Entscheidung gewesen, diese Koordinierung als Kooperationsprojekt an den öffentlichen und gleichzeitig an drei freie Träger der Jugendhilfe anzubinden. Schon zu Beginn hatte inhaltlich das Erkennen und Handeln bei Kindeswohlgefährdung, d.h. die Gewährleistung des Schutzauftrages, im Vordergrund gestanden. Unter anderem aus diesem Grund seien drei regionale Netzwerkstrukturen aufgebaut worden, um anonymisierte Fallbesprechungen durchzuführen, Rollenklärungen vorzunehmen, Grenzen und Möglichkeiten der unterschiedlichen Professionen auszuloten, gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten zu erfragen und sich über die Umsetzung von Verfahrenswegen abzustimmen.
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PPP Tagungspräsentation 26.10.2017
PPP Präsentation Herr Dr. Kindler

 


 


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