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Soziales Frühwarnsystem Landkreis Görlitz

Landkreis Görlitz, Landratsamt
Jugendamt Görlitz
Katja Barke
PF 30 01 52
02806 Görlitz

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Für Familien

Elterngeld


Das Anfang 2007 eingeführte Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.

Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes wird die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils.

Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und dabei Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Das Elterngeld stabilisiert das Familieneinkommen

Nach den Ergebnissen jüngster Studien zu den Auswirkungen des Elterngeldes verbessert das Elterngeld die Bedingungen für junge Familien deutlich: Väter gewinnen an gemeinsamer Zeit mit ihren Kindern und erfüllen sich damit stärker als früher ihren Wunsch nach einer aktiveren Vaterschaft. Viele erleben die Bindung zu ihren Kindern so früher und intensiver. Auch Müttern hilft der neue Trend bei der Aufgabenteilung in der Familie: Sie kehren schneller wieder in ihren Beruf zurück, wenn ihr Partner sich für die Partnermonate entscheidet, und stabilisieren so das Familieneinkommen.

Antragstellung und Fristen
Das Elterngeld muss schriftlich bei den für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Weitere Details zum Elterngeld, zu Antragstellung und Fristen finden sich im Service-Portal des Bundesfamilienministeriums www.familien-wegweiser.de.

Quelle: http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html - Stand 24.09.2009


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