Für Familien
I wie Internet und Co.
Der Umgang mit Computern, dem World Wide Web und der PC-Spiele-Welt sind für Kinder und Jugendliche kein Problem. Scheinbar im Schlaf erlernen sie den Umgang mit dem PC.
- Was sollten Eltern beachten?
- Was bewirken PC-Sperren und wann sind sie sinnvoll?
- Auf welche Internetseiten kann mein Kind problemlos surfen?
- Was sind Chatrooms und wie anonym sind diese?
- Welche PC-Spiele sind geeignet?
Schon von der Pieke auf lernen Kinder den Umgang mit dem PC. Kaum eine Kita-Einrichtung, die nicht mit PC oder Lerncomputern ausgestattet ist. Die Meinungen, ab welchem Alter Kinder regelmäßig den PC nutzen sollen, gehen weit auseinander. |
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Die Einheiten sollen kurz gehalten werden – die vielen Sinneseindrücke erschlagen sonst. Die Freude am Umgang mit dem PC soll geweckt und spielerisch ausgewählte Funktionen entdeckt werden. Lernsoftware, die alltägliches Wissen über Mensch und Natur vermitteln, scheint der geeignete Einstieg in die PC-Welt – zu beachten ist die Komplexität der Spiele. |
Um Eltern die Auswahl der geeigneten Spiele für ihre Kinder herauszufinden, empfehlen wir die Internetseiten der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und Klicksafe:
USK erklärt übersichtlich die Altersbeschränkungen nach § 14 Jugendschutzgesetz - die Alterseinstufungen befinden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem Datenträger. Auch in einem seriösen Online-Shop wird immer auf die USK-Kennzeichen verwiesen:
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG. Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar. |
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Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren. |
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Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden. |
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Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen. |
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Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG. In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind. |
folgende Genres (Spielearten) unterteilt die USK bei ihren Beurteilungen:
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Dahingegen befasst sich "klicksafe" seit 2004 im Auftrag der Europäischen Kommission damit, Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien zu vermitteln und ein Bewusstsein für problematische Bereiche dieser Angebote zu schaffen. Neben Themen zum sicheren Surfen im Netz, sind auch Materialien und Schulungen für z.B. Lehrer im Angebot.
Für Eltern hat „klicksafe“ die wichtigsten klicksafe-Tipps und Ratgeber zum Surfen im WWW, zum Chatten, zum Instant Messaging, zu Suchmaschinen, zu PC-Spielen, zu Abzocke-Angeboten und Urheberrechten zusammengestellt.
Auch kritische Themen im Umgang mit dem Internet werden kompetent angesprochen, z.B. Computerspielesucht und fragwürdige, sowie problematische Inhalte, wie Gewaltdarstellungen und Verherrlichungen von Essstörungen …
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