Für Familien
Kindergeld
Was ist Kindergeld?
Das Kindergeld ist eine Sozialleistung, die vom Staat bezahlt wird. Sie soll den Eltern als finanzielle Unterstützung dienen und dabei helfen, ihre Kinder großzuziehen. Das Kindergeld hat eine lange Tradition. Bereits in den dreißiger Jahren wurde Kindergeld an Eltern ausbezahlt. Damals noch unter verschärften Bedingungen. Heute ist das Kindergeld noch familienfreundlicher geworden.
Wer erhält Kindergeld?
Kindergeld erhält jeder, der ein Kind in seinem Haushalt aufzieht und das Sorgerecht für dieses innehält. Im Regelfall sind dies die leiblichen Eltern, aber auch Adoptiv- und Pflegeeltern oder die Großeltern können diese Sozialleistung erhalten. Das bedeutet das Kindergeld wird nicht an das Kind gezahlt, sondern soll wirklich als Finanzhilfe für Erziehungsberechtigte gelten. Leben die Eltern getrennt, wird das Kindergeld nicht aufgeteilt, sondern nur ein Elternteil erhält die Sozialleistung. Normalerweise ist dies derjenige, in dessen Haushalt der Lebensmittelpunkt des Kindes liegt. Das Kindergeld wird auf jeden Fall bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geleistet. Auch danach kann Anspruch darauf bestehen, wenn bestimmte Lebensbedingungen vorliegen. Zum Beispiel sich das Kind in der Ausbildung an einer Schule oder Berufsschule bzw. sich in einem Studium befindet. Dann besteht Anspruch auf Zahlung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern das Einkommen des Kindes nicht die Grenze von 7680 Euro überschreitet. Ist das Kind nach dem Schulabschluss arbeitslos gemeldet, gewährt der Staat auch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr den Zuschuss. Anders liegt die Situation bei behinderten Menschen, solang sie ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können, ist es möglich, auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld zu erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Kindergeld wird vom Einkommen unabhängig gezahlt. Egal ob Top - Manager oder Hartz - IV Empfänger, solang die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält jeder die finanzielle Unterstützung. Nachweisen müssen die Erziehungsberechtigten nur, dass sie für das Kind verantwortlich sind. Normalerweise wird dies nach der Geburt mit Hilfe der Geburtsurkunde erledigt. Der Staat wird während eines Wehr- und Zivildienstes die Zahlung des Kindergeldes einstellen. Leistet das Kind jedoch ein Soziales Jahr, besteht weiterhin Anspruch.
Bekomme ich automatisch das Kindergeld gezahlt?
Nein, das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse zuerst beantragt werden. Dies sollte umgehend geschehen. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie über die Homepage Ihres Wohnortes, das Telefonbuch oder telefonisch bei Ihrer Gemeinde. Der Antrag auf Kindergeld muss immer schriftlich erfolgen und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Um Kindergeld zu erhalten, ist ein Konto Voraussetzung, denn es wird nur bargeldlos geleistet.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit Januar 2009 können sich die Erziehungsberechtigten über mehr Kindergeld freuen. Wurden in den vergangenen Jahren für das erste und zweite Kind nur 154 Euro gezahlt, sind es jetzt 164 Euro pro Monat. Für das dritte Kind gibt es 170 Euro, dies sind immerhin 16 Euro mehr als vorher. Ab dem vierten Kind und für jedes Weitere werden vom Staat sogar 195 Euro zur Verfügung gestellt. Da Kinder wie allseits bekannt nun einmal Kosten verursachen, die Geringverdiener auch mit Hilfe des Kindergeldes nicht stemmen können, gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit einen Kinderzuschuss zu beantragen. Genaue Auskünfte dazu geben ebenfalls die Familienkassen.
Quelle: http://www.familie-und-tipps.de/Kinder/Kindergeld-1.html
Notrufe | Kontakt | Newsletter | Impressum | Datenschutz | Sitemap | Archiv | Login
Soziales Frühwarnsystem Landkreis Görlitz, Landratsamt Jugendamt Görlitz, PF 30 01 52, 02806 Görlitz