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Soziales Frühwarnsystem Landkreis Görlitz

Landkreis Görlitz, Landratsamt
Jugendamt Görlitz
Katja Barke
PF 30 01 52
02806 Görlitz

Tierra – Eine Welt e.V.
Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen
Lutherplatz 4, 02826 Görlitz
Tel.: 03581 - 878 83 50
E-Mail: kontakt@sfws-goerlitz.de







Für Familien

V wie Verantwortung für das Kindeswohl

Was ist das Kindeswohl?
Der Begriff Kindeswohl lässt sich nicht eindeutig definieren. Das hängt damit zusammen, dass die kulturellen, historisch-zeitlichen oder ethisch geprägten Menschenbilder sich in ihrem Verständnis unterscheiden.

Fest steht aber, dass in unserer Gesellschaft abgrenzbar ist, was mit dem Begriff „Kindeswohl-Gefährdung“ gemeint ist.
Die „Gefahr“, dass Kinder nicht die erzieherischen und entwicklungsgerechten Voraussetzungen haben, die für ihre Entwicklung und ihr Leben wichtig und notwendig wären, lässt sich erkennen und auch beschreiben.
Die Gefahr von körperlicher Gewalt und auch die Gefahren von seelischer Gewalt lassen sich wahrnehmen. Eine Gefährdung, jegwelcher Art, hat immer Folgen für das betroffene Kind.
Die Nüchternheit einiger Eltern trägt dazu bei, dass sie gar mit dieser Gefahr spielen, bei der sie selbst keinen Ausweg finden, sich aber auch keine helfende Hand suchen.


Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Entwicklung einer Kultur des „Hinschauens“ - „Sehen ist die eine Seite, Handeln die andere.“

       Nachbarschaftshilfe – Bitte unterstützen Sie Kinder, durch Ihr / Ihre ...

... konsequentes Verantwortungsbewusstsein
... Aufmerksamkeit
... Interessenbereitschaft für den Nachbarn
... Gesprächsbereitschaft für den Nachbarn
... Hartnäckigkeit
... „Hinsehen“
... Handeln
... Offenheit für vertrauensvolle Kooperationen


Es lassen sich zwei Dinge grundlegend festhalten:
Wir als Bürger in der Gesellschaft schauen immer noch viel zu oft weg, wenn eine Gefahr gegen Kinder droht oder eine Gefahr gerade eben vorüber ist. Die menschliche Reaktion ist begründet dessen, dass wir uns hilflos in solchen Situationen fühlen, wir nicht wissen, wie wir handeln können.

Sensibilisierung bei Kindeswohlgefährdung in der Gesellschaft ist vergleichbar mit der 1. Hilfe bei Unfällen. Sie sind entsprechend der sogenannten Bürgerpflicht verpflichtet zu helfen oder zumindest, sich Hilfe von anderen Menschen in der Gefahrensituation zu holen.
Die Sensibilisierung der Gesellschaft zum Handeln bei kindeswohlgefährdeten Momenten ist noch nicht erreicht.
Aber: moralisch und menschlich hat die Gesellschaft die Pflicht, eine Gefährdung zu melden. Auch hier, wie bei der 1. Hilfe kann die Hilfe von anderen Menschen hinzugenommen werden, wenn ein persönlicher Zwiespalt Handlungshemmnisse hervorbringt.

Einige Fachkräfte, wie Kinderärzte, haben bereits eine Pflicht, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu reagieren, wenn diese begründet und/oder akut ist:

       Der Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: Verdacht auf Kindesmisshandlung vom 21. Februar 2008
Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de (Stand: September 2009)


Die Schaffung von Sozialen Netzwerken, wie das Soziale Frühwarnsystem, macht es sich u.a. zum Auftrag, Aufklärungsarbeit zu den Themen

  • „Kindeswohl“,
  • „Was tun bei Kindeswohlgefährdung?“, 
  • „An wen richte ich mich, wenn ich eine Kindeswohlgefährdung beobachte?“ und 
  • „Was bedeutet mein Handeln konkret? Was geschieht dann mit mir als Beobachter?“

zu leisten.

Zukünftige Ziele und der gesellschaftliche moralische Auftrag

  • Das Land muss es sich zum Auftrag machen, zukünftig aufgeklärter bei Verdachtsmomenten zu reagieren.
  • Die Gemeinschaft bzw. das Gemeinschaftsgefühl in der Gesellschaft muss (wieder) verstärkt werden.
  • Nachbarn, Freunde, Bekannte, fremde Beobachter sind die ersten, die reagieren können und sollen – uns muss ein stärkeres Verantwortungsgefühl für einen anderen Menschen, in erster Instanz für ein unschuldiges Kind, bewusst sein.

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