x

Aktuelles

Grundkurs "Kinderschutz als fallführende Fachkraft"

Das Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen bietet 2025 eine Weiterbildung zur fallführenden Fachkraft im Kinderschutz an.
Die Weiterbildung vermittelt praxisnahes Wissen und Handlungssicherheit im Bereich Kinderschutz und orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (v.a. § 8a SGB VIII, § 4 KKG).

Grundkurs "Kinderschutz als fallführende Fachkraft"

Das Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen bietet 2025 eine Weiterbildung zur fallführenden Fachkraft im Kinderschutz an.
Die Weiterbildung vermittelt praxisnahes Wissen und Handlungssicherheit im Bereich Kinderschutz und orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (v.a. § 8a SGB VIII, § 4 KKG).

Auflösung des Fonds Sexueller Missbrauch

"Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt" der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt. Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt sind dann nur noch bis 31.08.2025 möglich und Bewilligungen können nur bis zum 31.12.2025 erteilt werden. Faktisch erfolgt damit die Einstellung von EHS und FSM, die verheerende Folgen für Betroffene hat. Das kritisieren BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING: Der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Richtlinien für den FSM entsprechend anzupassen und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen. Eine ersatzlose Einstellung des Fonds darf es nicht geben." Quelle: BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

Auflösung des Fonds Sexueller Missbrauch

"Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt" der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt. Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt sind dann nur noch bis 31.08.2025 möglich und Bewilligungen können nur bis zum 31.12.2025 erteilt werden. Faktisch erfolgt damit die Einstellung von EHS und FSM, die verheerende Folgen für Betroffene hat. Das kritisieren BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING: Der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Richtlinien für den FSM entsprechend anzupassen und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen. Eine ersatzlose Einstellung des Fonds darf es nicht geben." Quelle: BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

E-Learning zum Kinderschutz

E-Learning zum Kinderschutz

Unser Online-Kinderschutzkurs bietet Ihnen einen Einstieg in die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes in der Kita gemäß §8a SGB VIII. 
Neu: Er wurde mit einem Anwendungsbeispiel ergänzt.

Materialien für Fachkräfte

Materialien für Fachkräfte

Die Materialien sollen Ihnen Sicherheit im Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geben und Sie in Ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien unterstützen.

Für Familien

Für Familien

Auf unserer Familienseite können sich Eltern rund um die Themen Gesundheit, Geld, Erziehung, Freizeit, Kinderbetreuung und Hilfsangebote informieren und finden dort auch wichtige Telefonnummern für den Notfall.

Immer up to date!