Insoweit erfahrene Fachkräfte sind Fachkräfte, die speziell im Kinderschutz und in der Gesprächsführung erfahren sind und andere Fachkräfte, die mit Kindern, Jugendlichen oder deren Familien arbeiten, im Kinderschutzverfahren beraten.
Ziel ist die Unterstützung bei der Umsetzung ihres Schutzauftrages. In der Beratung geht es um die Einschätzung der Gefährdung, Möglichkeiten Kinder zu schützen, Eltern einzubeziehen und Gefährdungen abzuwenden. Die Beratungen können telefonisch oder persönlich mit dem Fallverantwortlichem, der Leitung oder mit dem gesamten Team stattfinden.
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt:
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Klärung und Lösung des Falles wird nicht auf die insoweit erfahrene Fachkraft übertragen.
Das Führen von Elterngesprächen bleibt die Aufgabe der Einrichtung.
Die IeFK leistet keine Supervision.
Die IeFk ist ehren- oder hauptamtlich z.B. bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt und übt somit keine Kontrollfunktion aus.
Die IeFK führt die Fachberatung nach fachlichen Verfahrensstandards durch und dokumentiert die Beratung.