Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 ist der gesetzliche Auftrag von Personal des Gesundheitswesens, welches mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien arbeitet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung verankert.
Wir möchten Sie gern unterstützen, diesen Auftrag zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu erfüllen.