Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Neben dem Sozialgesetzbuch VIII gilt für Kindertagesstätten und Einrichtungen für Kindertagespflege die landesrechtlichen Regelungen des sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.
Bitte beachten Sie, dass der § 7, Abs. 3 unseres Erachtens nach dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII widerspricht. Bitte orientieren Sie sich an dem für Sie geltenden Verfahrensweg.