Sächsisches Schulgesetz
Die Schulen sind laut §1 Sächsisches Schulgesetz für die Erfüllung des Staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages zuständig.
Das Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen nimmt Schulaufsichtsaufgaben über die Schulen des Landkreises Bautzen und Görlitz wahr.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung und Unterstützung aller an Schule Beteiligten
- Sicherung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und Vorschriften im Rahmen der Schulaufsicht
- Angelegenheiten des Lehrerpersonals
- Sicherung Schulpsychologische Beratung
- Lehreraus- und Weiterbildung
- sowie die Organisation der regionalen Lehrerfortbildung.
Im Rahmen dieser Aufgaben gibt es folgende Berührungspunkte mit dem Kinderschutz
- Erfüllung des Staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages wie sich aus Art. 7 Abs.1 Grundgesetz, Art. 101 Sächsischer Verfassung und § 1 Sächsisches Schulgesetz ergibt.
- Feststellung der Schule, dass vermutetet wird oder feststeht, dass es gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt nach § 50a - Kinder- und Jugendschutz, Informationsbefugnis