Ein Kooperationsprojekt zwischen Tierra - Eine Welt e.V. und dem Landkreis Görlitz.
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Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind in Gefahr ist, ist es wichtig, schnell und verantwortungsbewusst zu handeln. In akuten Notfällen, bei unmittelbarer Gefahr für das Kind, rufen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer an. Darüber hinaus sollten Sie den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung dem örtlichen Jugendamt melden. Die Kontaktdaten des Jugendamtes finden Sie hier.
Bestenfalls dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen und Anzeichen. Diese Informationen können entscheidend für mögliche Untersuchungen sein. Wahren Sie die Vertraulichkeit und respektieren Sie die Privatsphäre aller Beteiligten. Teilen Sie Informationen nur mit den zuständigen Behörden, um die Situation angemessen zu behandeln. Es ist nicht Aufgabe von Privatpersonen, eigene Ermittlungen durchzuführen. Die zuständigen Behörden sind für die Untersuchung von Kindeswohlgefährdung zuständig. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht nicht.
Manchmal reicht es auch schon aus, betroffenen Familien Hilfe anzubieten. Wenn Sie sich dazu in der Lage sehen, dann erklären Sie sich gern bereit dazu und nehmen Sie z.B. das Kind mit auf den Spielplatz oder in eine Krabbelgruppe, um den Eltern Freiraum zu schaffen und dem Kind andere Erfahrungen zu ermöglichen oder bilden Sie Fahrgemeinschaften um sich gegenseitig zu entlasten!
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind in Gefahr ist, ist es wichtig, schnell und verantwortungsbewusst zu handeln. In akuten Notfällen, bei unmittelbarer Gefahr für das Kind, rufen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer an. Darüber hinaus sollten Sie den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung dem örtlichen Jugendamt melden. Die Kontaktdaten des Jugendamtes finden Sie hier.
Bestenfalls dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen und Anzeichen. Diese Informationen können entscheidend für mögliche Untersuchungen sein. Wahren Sie die Vertraulichkeit und respektieren Sie die Privatsphäre aller Beteiligten. Teilen Sie Informationen nur mit den zuständigen Behörden, um die Situation angemessen zu behandeln. Es ist nicht Aufgabe von Privatpersonen, eigene Ermittlungen durchzuführen. Die zuständigen Behörden sind für die Untersuchung von Kindeswohlgefährdung zuständig. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht nicht.
Manchmal reicht es auch schon aus, betroffenen Familien Hilfe anzubieten. Wenn Sie sich dazu in der Lage sehen, dann erklären Sie sich gern bereit dazu und nehmen Sie z.B. das Kind mit auf den Spielplatz oder in eine Krabbelgruppe, um den Eltern Freiraum zu schaffen und dem Kind andere Erfahrungen zu ermöglichen oder bilden Sie Fahrgemeinschaften um sich gegenseitig zu entlasten!
Der Orientierungskatalog Kindeswohl ist ein Hilfsmittel, welches bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten einer Kindeswohlgefährdung unterstützen kann.
Die Verfahrenswege veranschaulichen den Gesetzestext und zeigen die einzelnen Schritte auf, welche Fachkräfte bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung befolgen müssen.
Insoweit erfahrene Fachkräfte beraten andere Fachkräfte, die mit Kindern, Jugendlichen oder deren Familien arbeiten, zu Kinderschutzverfahren.